TLTH Veranstaltungstechnik

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TLTH Veranstaltungstechnik, Ronzheimer & Ronzheimer GbR

1. Geltungsbereich


Allen Verträgen über Leistungen der
TLTH Veranstaltungstechnik
Ronzheimer & Ronzheimer GbR
Im Lappen 10
35232 Dautphetal

liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.

2. Leistungen

TLTH bietet folgende Leistungen nach den Anforderungen des Auftraggebers an:

  • Durchführung der vereinbarten Veranstaltung
  • Bereitstellung, Verkauf und Vermietung von Ton-, Licht-, Medien- und Bühnentechnik sowie Personal

TLTH fungiert in keinem Fall als Veranstalter und trägt daher auch keine Verantwortung für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, insbesondere die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA.

3. Angebot und Vertragsschluss


Alle Angebote von TLTH sind freibleibend und in ihren Bedingungen zeitlich befristet. Ein Vertragsverhältnis kommt durch Abschluss eines gesonderten schriftlichen Vertrages zustande. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

4. Haftung


Mängel der Leistungserbringung sind TLTH unverzüglich – während der Veranstaltung, jedoch spätestens binnen einer Woche nach Veranstaltungsende – anzuzeigen. Erfolgt eine fristgerechte Anzeige der Mängel nicht, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Soweit TLTH lediglich als Vermieter technischer Geräte auftritt, hat der Auftraggeber die Mietgegenstände bei der Übernahme auf deren Vollständigkeit, einwandfreie Funktionsfähigkeit zu prüfen, und auf Mängel unverzüglich hinzuweisen. Unterlässt der Auftraggeber die Untersuchung und/oder die Anzeige eines Mangels, so gilt der Zustand der überlassenen Gegenstände als mangelfrei und akzeptiert, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so ist er nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, das bestehende Vertragsverhältnis zu kündigen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen. Werden Geräte, ohne zusätzliches Fachpersonal zur Betreuung, etc. angemietet, ist jegliche Haftung seitens TLTH für die Funktionsstörung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweislich belegen, dass diese Mängel nicht auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind.Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzung durch TLTH sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit

 5. Zahlung und Fälligkeit der Leistung


Alle Preise verstehen sich in EURO und inklusive der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer. Während der Veranstaltung zusätzlich bestellte Leistungen werden nachträglich berechnet. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach dem Zahlungsziel der Rechnung. Eine gesonderte Mahnung ist entbehrlich. Im Fall des Verzugs sind Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Die Fälligkeit der Leistung von TLTH bestimmt sich nach dem vertraglich vereinbarten Datum der Veranstaltung. TLTH ist berechtigt, Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

6. Stornierung und Rücktritt


Der Auftraggeber kann einen bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages gegen Zahlung einer Abstandsgebühr stornieren bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung / der Rücktritt ist schriftlich zu erklären; erfolgt der Rücktritt weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung, so genügt die fernmündliche Anzeige. Die Abstandsgebühr berechnet sich wie folgt:

  • Stornierung bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Angebotspreises
  • Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Angebotspreises

 

Darüber hinaus werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen in Rechnung gestellt. Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens TLTH ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch TLTH Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

 7.Nutzungsrecht des Auftraggebers


Der Auftraggeber darf durch TLTH übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch TLTH zulässig. Von TLTH erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen stehen im Eigentum von TLTH und dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch TLTH verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht TLTH die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Dritten die betreffenden Informationen von TLTH übermittelt worden wären. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens behält sich TLTH ausdrücklich vor.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der TLTH in Dautphetal. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Dautphetal, 15.01.2021

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